PLAKATO-Webportal

Planung, Anfrage, Genehmigung und Bezahlung - das PLAKATO-Webportal ist das Herzstück des Systems PLAKATO.

 

Das PLAKATO-Webportal ist ein Internet-basiertes Organisationstool und das Herzstück des PLAKATO-Systems.

Im PLAKATO-Webportal werden online (über einen Webbrowser) sowohl die Projektplanung und Antragstellung durch den Veranstalter vorgenommen als auch das Genehmigungsverfahren durch die Gemeinde. Da beide Seiten - Veranstalter und Gemeinde - auf die selben Daten zugreifen, ist der Genehmigungsvorgang schnell und direkt.

Die Projektplanung

Der Veranstalter erhält im PLAKATO-Webportal die Möglichkeit, verschiedene in der Zielgemeinde vorhandene Plakatierungsstrecken auszuwählen. Er erhält über Kartenmaterial genau positionierte Angaben zu den einzelnen Laternen/SAFELIFT-Stationen und kann so erkennen, welche Lage die Plakate später in der Gemeinde haben werden. Es wird sichtbar, um welche Art der Verkehrswege es sich handelt und für welche Verkehrsteilnehmer die Plakate an jeder der SAFELIFT-Stationen sichtbar sein werden (z.Bsp.: Durchgangsstraße von - nach, Wohngebiet, Industriegebiet usw.). 

Die Anfrage

Sind die örtlichen Gegebenheiten geprüft und hat sich der Veranstalter für die relevanten Plakatierungsstrecken entschieden, meldet er seine Anfrage direkt im Portal der Gemeinde. Als Unterstützung des Genehmigungsverfahrens hat er zusätzlich die Möglichkeit, ein Sujet des geplanten Plakates als Bild auf dem Portal hochzuladen, dass die Verantwortlichen der Gemeinde begutachten können.

Die Genehmigung, Gebührenbescheid, Bezahlung

Sind Termine und Angaben in Ordnung, erteilt die Gemeinde über das PLAKATO-Webportal die Genehmigung zur Plakatierung mit der Aufforderung zur Zahlung der Gebühren. Die Zahlung erfolgt aus dem Portal heraus über Paypal.

Die Freigabe

Nach der Prüfung des Zahlungseinganges gibt die Gemeinde auf dem Portal die Plakatierung frei. Automatisch werden nun die Freischaltungs-Codes für die gebuchten SAFELIFT-Stationen generiert und an den Veranstalter übermittelt. Diese gelten ausschließlich für den Zeitraum der genehmigten Plakatierung und auf der gebuchten Plakatierungsstrecke.